Das Evaluierungsverfahren

Gruppe vpn Personen erhält eine Erläuterung der Baugeschichte der Synagoge in Speyer im Rahmen der Technical Evaluation Mission
Erläuterung der Baugeschichte der Synagoge in Speyer im Rahmen der Technical Evaluation Mission

Mit der offiziellen Einreichung eines UNESCO-Welterbeantrags beginnt eine mehrstufige, etwa 15 Monate andauernde Evaluierungsphase. Der Zeitplan und das Verfahren sind in den „Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, den sogenannten Operational Guidelines, festgelegt.

Mit Erhalt der Antragsunterlagen registriert das Welterbezentrum die Anmeldung und prüft deren Vollständigkeit. Unvollständige Anmeldungen werden nicht an die Evaluierungsgremien weitergeleitet, sondern müssen vervollständigt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingereicht werden. Vollständige Anmeldungen werden an die zuständigen Evaluierungsgremien weitergeleitet. Für Kulturgüter wie den SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz ist dies der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS).

ICOMOS prüft und beurteilt den vorgeschlagenen außergewöhnlichen universellen Wert der Nominierung. Bei dieser sogenannten „Desk Review“ handelt es sich um eine wissenschaftliche Beurteilung des Textes, ohne dass die dafür zuständigen Expertinnen und Experten die Stätten besichtigen.

Die sogenannte „Technical Evaluation Mission“ findet vor Ort statt. Während dieser Besichtigung werden durch Sachverständige die in den Nominierungsunterlagen getroffenen Aussagen zum Erhaltungszustand, möglichen negativen Auswirkungen auf die Stätte sowie die im Managementplan gemachten Angaben zu Erhaltungs-, Verwaltungs- und Schutzinstrumentarien begutachtet. Dabei werden nicht nur denkmalpflegerische und städtebauliche Aspekte in Augenschein genommen, sondern es wird beispielsweise auch auf die geforderten Konzepte für nachhaltigen und welterbeverträglichen Tourismus, auf die Besucherlenkung und die Vermittlungsstrategie geachtet. Die Technical Evaluation Mission der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz fand vom 14. bis zum 18. September 2020 statt.

Innerhalb des gesamten Prozesses kann ICOMOS Fragen zu den Nominierungsunterlagen stellen und zusätzliche Informationen anfordern, die wiederum innerhalb einer von ICOMOS festgelegten Frist vorzulegen sind. Die sogenannten Additional Information für die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz wurden im November 2020 an das Welterbezentrum und ICOMOS übermittelt.

Der aus der Desk Review, der Technical Evaluation Mission sowie der Additional Information entstehende Erstbericht wird im November/Dezember des gleichen Jahres im Welterbe-Ausschuss von ICOMOS beraten. Während dieses sogenannten „ICOMOS World Heritage Panel“ lädt ICOMOS die Antragstellenden zu einer 30 bis 40-minütigen Teilnahme ein und ermöglicht so nochmals die Beantwortung offener Fragen. Am 25. November 2020 hatte das Land Rheinland-Pfalz während eines aufgrund von Corona erstmals digital durchgeführten ICOMOS World Heritage Panel die Gelegenheit, offene Fragen zur Nominierung zu beantworten. Auf Grundlage dieses Panels wird eine erste einheitliche Empfehlung zur Nominierung formuliert.

Die beratenden Gremien sind aufgefordert diese Erstempfehlung, den sogenannten „Interim Report“, bis Januar des Folgejahres an den Antragstellenden zu kommunizieren. Gleichzeitig können weitere Fragen gestellt und zusätzliche Informationen angefordert werden. Die Antwort auf den Interim Report muss bis zum 28. Februar bei der ICOMOS/UNESCO eingehen. Der Interim Report für die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz erreichte das Land im Dezember 2020 und die Antworten wurden seitens des Landes fristgerecht bis Februar 2021 eingereicht.

In einem abschließenden Panel im März (ohne Beteiligung der Antragstellenden) formuliert ICOMOS dann eine Empfehlung, die dem Welterbekomitee zur Verfügung gestellt wird. Diese Empfehlung unterstützt das Welterbekomitee bei seiner Entscheidung über die Einschreibung.