Aufgaben und Geschichte

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, Kulturdenkmäler für die nachfolgenden Generationen zu bewahren. Sie tragen dazu bei, dass die Vergangenheit als materielle und geistige Basis für unser heutiges Dasein und Selbstverständnis gegenwärtig bleibt.

Als Denkmalfachbehörde wirkt die Direktion Landesdenkmalpflege bei den Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege gemeinsam mit den 36 Denkmalschutzbehörden und mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden in möglichst partnerschaftlicher Weise zusammen. Die Verteilung der Aufgaben leitet sich aus dem Denkmalschutzgesetz ab.

Bei Maßnahmen an Kulturdenkmälern liegt die unmittelbare Zuständigkeit bei den Unteren Denkmalschutzbehörden in den Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erteilen im Benehmen mit der Fachbehörde Genehmigungen und Auflagen und stehen den Bürgerinnen und Bürgern als erste Ansprechpartner zur Verfügung. Die kirchlichen Bauten werden von den Denkmalbehörden der katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen betreut, die in fachlichen Fragen eng mit der Landesdenkmalpflege zusammenarbeiten.

Die Landesdenkmalpflege nimmt – häufig im Verbund mit externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Disziplinen sowie ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern – ein vielfältiges Aufgabenspektrum wahr. Ihr Auftrag umfasst die Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern und Behörden, die Anregung und fachliche Begleitung von Maßnahmen sowie die Erstellung von Gutachten zu Fragen des Denkmalschutzes und Methoden der Denkmalpflege. Die Landesdenkmalpflege beteiligt sich auch an der Einbeziehung der Kulturdenkmäler in Raumordnung, Landesplanung und städtebaulicher Entwicklung.

Ein wesentliches Aufgabenfeld der Landesdenkmalpflege ist die Erfassung und Bewertung der Kulturdenkmäler im Rahmen der Inventarisierung sowie das Führen der Denkmalliste. Darüber hinaus gehört es zum fachlichen Auftrag, die Kulturdenkmäler zu erforschen, die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und das Verständnis für Denkmalschutz und Denkmalpflege zu fördern. Als seit Jahrzehnten gewachsenes, zentrales Denkmalarchiv des Landes sammelt die Fachbehörde historische Informationen, Dokumentationen und bildliche Darstellungen von Denkmälern.

Die kulturelle Verantwortung des Landes beweist sich nicht zuletzt auch in der Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt von Kulturdenkmälern in Form von direkten Zuschüssen oder steuerlichen Vorteilen, die als Aufgabe ebenfalls der Landesdenkmalpflege zugeordnet ist. 

Das Aufgabenspektrum der Landesdenkmalpflege spiegelt sich in der Aufteilung in drei Fachbereiche und zwei Fachdienste:

Aquarellierte Federzeichnung der Wernerkapelle

Die Landesdenkmalpflege ist als Denkmalfachbehörde eine von sechs Direktionen, die seit 2008 in der Generaldirektion Kulturelles Erbe zusammengefasst sind. Ihre Geschichte ist eng mit dem komplexen Entstehungsprozess von Rheinland-Pfalz verbunden. Sie geht hervor aus dem Landesamt für Denkmalpflege, das mit der Gründung des Bundeslandes am 30.8.1946 in Koblenz geschaffen wurde. Entsprechend der historischen Gliederung des Landes knüpft es damit an die lange Tradition der Denkmalbehörden in den Königreichen Preußen und Bayern sowie im Großherzogtum Hessen an.

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg war bereits 1945 eine staatliche Denkmalpflegebehörde im Regierungsbezirk Koblenz eingerichtet worden. Die übrigen, ehemals zur preußischen Rheinprovinz gehörenden Kreise sowie die Regierungsbezirke von Rheinhessen sowie der früher bayerischen Pfalz wurden 1946 angeschlossen, die zugehörigen Akten-, Plan- und Fotobestände aus den Ämtern der anderen Bundesländer bis 1949 übernommen. 1954 übersiedelte die Behörde von Koblenz in die Landeshauptstadt Mainz, wo sie nach mehreren Umzügen seit 1998 im Erthaler Hof, einem Adelshof des 18. Jahrhunderts, untergebracht ist.

Teil des Landesamtes für Denkmalpflege war seit seiner Gründung nicht nur die staatliche Schlösserverwaltung, sondern ab 1978 auch das staatliche Amt für Bodendenkmalpflege. Seit 2008 sind beide der GDKE als eigenständige Direktionen eingegliedert.

Erste Verordnungen zum Schutz von Kulturdenkmälern wurden in den verschiedenen Landesteilen bereits im frühen 19. Jahrhundert erlassen. 1902 trat im Großherzogtum Hessen das erste umfassende Denkmalschutzgesetz innerhalb Deutschlands in Kraft, das auch für Rheinhessen Geltung beanspruchte. Die rechtliche Grundlage für den Denkmalschutz im heutigen Rheinland-Pfalz schuf das am 28.3.1978 erlassene Denkmalschutz- und -pflegegesetz, das 2008 als Denkmalschutzgesetz in Teilen eine Neufassung erfuhr.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Denkmalpflege gehört die Erfassung und Erforschung der Kulturdenkmäler. Ihre Inventarisierung für das heutige Rheinland-Pfalz setzte in Rheinhessen 1887 mit der Stadt Worms ein, in der bayerischen Rheinpfalz mit der Stadt und dem Landkreis Neustadt am Haardt 1926 und in der preußischen Rheinprovinz 1927 mit den Inventarbänden zu den Kreisen Bitburg und Prüm; bereits 1907 erschien der erste Band für den zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörenden Unterlahn- und Westerwaldkreis. Mittlerweile liegen 47 Kunstdenkmälerinventare vor. Seit 1985 werden die Kulturdenkmäler des Landes auch durch Denkmaltopographien in der Reihe „Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz“ erfasst. Mit der Gesetzesänderung 2008 wurde die Denkmalliste als Verzeichnis aller Kulturdenkmäler des Landes verbindlich, die laufend ergänzt und aktualisiert wird.

Innenhof mit Brunnen des Erthaler Hof in Mainz

Seit 1998 hat die Landesdenkmalpflege ihren Amtssitz im Erthaler Hof an der Mainzer Schillerstraße.

Der ehemalige Adelshof beherrscht das Straßenbild in unmittelbarer Nähe zum früheren Tiermarkt (heute Schillerplatz), dem seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts begehrtesten Wohnplatz des Mainzer Adels. Der spätbarocke Bau blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. 1734–43 errichtete ihn Philipp Christoph Reichsfreiherr von Erthal (1689–1748), der am Kurmainzer Hof hohe Ämter bekleidete. Als sog. Hofkavaliersarchitekt war er selbst für die Planung des Neubaus verantwortlich. Mit Friedrich Karl Joseph als letztem Mainzer Kurfürsten und Franz Ludwig als Fürstbischof von Würzburg erlangten zwei seiner Söhne bedeutende Positionen im deutschen Reichsverband.

Nach dem Untergang des Kurstaates in der Französischen Revolution erfüllte der Erthaler Hof verschiedene öffentliche Funktionen. Unter der französischen Herrschaft war er Präfektur des neugeschaffenen Departements Mont-Tonnerre, zu dem auch die gesamte Pfalz gehörte. In der Zeit des Großherzogtums Hessen ab 1816 diente er als Provinzialdirektion von Rheinhessen, nach Gründung des Landes Rheinland-Pfalz als Bezirksregierung und bis zur Übernahme durch die Landesdenkmalpflege als Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

In der bewegten Massenverteilung und der schlicht-zurückhaltenden Fassadengliederung vereint der ehem. Adelshof traditionelle Grundzüge aus der fränkischen Heimat Erthals mit modernen Formen der Architektur Frankreichs. Als einer der wenigen im Zweiten Weltkrieg unzerstörten herrschaftlichen Bauten in Mainz hat er seine ursprüngliche Innenraumdisposition mit dem repräsentativen Treppenhaus, dem Salon und der herrschaftlichen Zimmerflucht bewahrt. Mit ihren Stuckdecken und Vertäfelungen aus dem 18. und 19. Jahrhundert dokumentieren die historischen Innenräume ebenso die Wohnkultur des Kurmainzer Adels wie die Ansprüche an einen repräsentativen Verwaltungssitz des bürgerlichen Zeitalters. Untergegangen ist dagegen der rückwärtig anschließende Hof mit den Wirtschaftsgebäuden und dem für einen Adelshof unverzichtbaren Garten.

1997/98 wurde das Gebäude anlässlich seiner neuen Nutzung für die Landesdenkmalpflege grundlegend instandgesetzt. Dabei wurden die erhaltenen Elemente der historischen Ausstattung herausgearbeitet und ergänzt sowie die barocke Farbfassung der Fassaden wiederhergestellt.