Die Verfassung für Rheinland-Pfalz bestimmt in Artikel 40, dass die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie der Landschaft in die Obhut und Pflege des Staates genommen und die Teilnahme an den Kulturgütern des Lebens dem gesamten Volk zu ermöglichen ist.
Das Ministerium des Innern und für Sport hat der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) als obere Landesbehörde die Verantwortung für bestimmte Kulturgüter übertragen, die einen Teil unseres kulturellen Erbes bilden. Diese Kulturgüter zu erforschen, zu bewahren, zu sichern, zu sammeln und zu vermitteln, ist Aufgabe der GDKE und ihrer Direktionen und Stabsstellen. Gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften sowie weiteren öffentlichen und privaten Denkmalbesitzern hat die GDKE den Auftrag, dass in ihrer Verantwortung stehende kulturelle Erbe des Landes Rheinland-Pfalz auch für künftige Generationen zu bewahren und zu erschließen.
Die besonderen Aufgaben, die sich aus dieser Verpflichtung und aus dem gesetzlichen Auftrag stellen, bestimmen das Handeln der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz.
(Quelle: Geschäftsordnung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz)
Wissenschaftliches Arbeiten
Die GDKE hat für sich "Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz" formuliert, mit denen sie sich zur wissenschaftlichen Ehrlichkeit bekennt und verpflichtet. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat diese Grundsätze im Hinblick auf ihre DFG-Empfehlungen geprüft und positiv bewertet.
Zur Einhaltung dieser Grundsätze werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, die als Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler tätig sind oder die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zuarbeiten. Diese Grundsätze sind im folgenden Dokument festgelegt und einzusehen: Grundsätze.
Richtlinien des Handelns
Die GDKE orientiert sich in ihrem Leitbild daran, dass sie für die Erhaltung der ihr anvertrauten Kulturgüter und Sammlungen ebenso verantwortlich ist wie für ihre Erforschung und Erschließung, ihre Dokumentation, Präsentation, Ausstellung und Vermittlung. Die GDKE folgt dabei dem Gebot wirtschaftlichen Handelns und dem Gebot der transparenten Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit.
Für die Arbeit der Direktionen der Landesmuseen und der Direktion Burgen, Schlösser, Altertümer innerhalb der GDKE sind die "Standards für Museen" des Deutschen Museumsbundes sowie der ICOM-Kodex (Internationaler Museumsrat) "Ethische Richtlinien für Museen" grundlegend.
Die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verankerte Kulturhoheit der Länder bedingt deren Verantwortung für den Schutz der eigenen Denkmäler und des kulturellen Erbes. Bindend für die Arbeit der Landesdenkmalpflege und der Landesarchäologie ist das rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz (DSchG). Ergänzend wird auf das Handbuch für Denkmalschutz und Denkmalpflege von Dieter Martin und Michael Krautzberger Bezug genommen.
Position der GDKE zum Umgang mit menschlichen Überresten
In den Sammlungsbeständen der GDKE werden neben anderen archäologischen Relikten auch zahlreiche menschliche Überreste verwahrt. Die GDKE definiert mit diesem Papier Leitlinien für den Umgang mit menschlichen Überresten in ihren Sammlungen und bei ihren Ausgrabungen.
Landestransparenzgesetz
Seit dem 1. Januar 2016 haben Sie einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen nach dem Landestransparenzgesetz. Sollten Sie eine Anfrage nach diesem Gesetz, die die Themenfelder der GDKE betrifft, an uns richten wollen, können Sie dies gerne unter folgenden Kontaktdaten tun:
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Schillerstraße 44 - Erthaler Hof
55116 Mainz
info(at)gdke.rlp.de
Darüber hinaus hat in Rheinland-Pfalz der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen des Landestransparenzgesetzes Sorge zu tragen. Sie können ihn bei allgemeinen Fragen zu diesem Gesetz kontaktieren.