Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

 „Der Staat nimmt die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft in seine Obhut und Pflege. Die Teilnahme an den Kulturgütern des Lebens ist dem ganzen Volk zu ermöglichen.“

Diese Selbstverpflichtung hat das Land Rheinland-Pfalz bei seiner Gründung 1947 als Grundsatz in seine Verfassung (Artikel 40) aufgenommen. Als Land ist Rheinland-Pfalz immer noch jung, seine Regionen sind jedoch Teil einer der bedeutendsten europäischen Kulturlandschaften mit einer über viele Jahrtausende währenden kontinuierlichen Geschichte. Nahezu alle Völker Europas kamen im Laufe der Geschichte durch die Regionen, die sich heute Rheinland-Pfalz nennen, manche blieben, siedelten hier und ließen urbane Zentren entstehen. Sie alle haben Spuren hinterlassen, Kulturschätze, die heute zum kulturellen Erbe des Landes gehören. So finden sich auch gleich sieben der UNESCO-Welterbestätten in Rheinland-Pfalz.
 
Viele landeseigene Kulturschätze werden betreut durch die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE). Unter dem Dach der GDKE finden sich neben der Direktion Burgen, Schlösser, Altertümer auch die drei herausragenden Landesmuseen in Koblenz, Mainz und Trier sowie die beiden Denkmalfachbehörden: Direktion Landesdenkmalpflege und Direktion Landesarchäologie.

Stellvertreter Prof. Dr. Andreas Schmauder

Die Generaldirektorin leitet die Generaldirektion Kulturel­les Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) und ist Vorgesetzte aller Mitarbei­ter­innen und Mit­arbeiter. Sitz der General­direktorin ist Mainz mit Dienstsitzen an allen Standorten der GDKE.

Der Generaldirektorin obliegt innerhalb der General­direktion die Wahrnehmung zentraler Steuerungsaufgaben, die Planung, Steuerung, Personalführung, Koordination und Gewähr­leistung eines funk­tio­nie­renden Informationsflusses, die Kontrolle der Arbeitsergebnisse und die Vorgabe oder die Vereinbarung von Zielen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generaldirektion.

Zentrale Steuerungsaufgaben sind insbesondere:

  • alle Aufgaben, die über das rein Fachliche der Direktionen hinausgehen
  • Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung
  • Aufgaben mit politischer Dimension
  • Aufgaben der Repräsentation
  • Aufgaben, die die öffentliche Darstellung der GDKE betreffen
  • Aufgaben im Rahmen von großen, investiven Maßnahmen
  • Letztentscheidungsrecht in Einzelfällen

Die Stabsstellenleitungen sowie die Direktorinnen und Direktoren unterrichten die General­direktorin unverzüglich über Vorhaben und Maßnahmen, die für die zentrale Steuerung und Ausrichtung der GDKE erheblich sind. Dies gilt ebenso für Angelegenheiten von politischer und grundlegender Bedeutung.

Die GDKE wird durch die Generaldirektorin oder durch deren Vertreter nach außen vertreten.

Die Generaldirektorin kann die Befugnis zur Vertretung der Generaldirektion nach außen im Einzelfall oder für eine bestimmte Gruppe gleich gelagerter Fälle übertragen.

Die Stabsstellen und Direktionen nehmen ihre Aufgaben so wahr, dass die Funktionsfähigkeit der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz als obere Landesbehörde gewährleistet ist und sich nach innen und außen ein einheitliches Handlungs- und Erscheinungsbild ergibt.

(Quelle: Geschäftsordnung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz)