Grabungsschutzgebiete Rheinland-Pfalz
Eine Hauptaufgabe der Landesarchäologie besteht darin, in der Erde verborgene Kulturdenkmäler zu schützen und zu erhalten. Daher wurden in den letzten Jahren viele Gebiete von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung entweder als Kulturdenkmäler oder als Grabungsschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Bereichen sind z.B. alle Bodeneingriffe ohne Ausnahme genehmigungspflichtig. Eine dafür nötige denkmalrechtliche Genehmigung kann bei der zuständigen Kreisverwaltung beantragt werden.
Überdies gelten in Grabungsschutzgebieten besondere Bedingungen für die Inhaber sogenannter Nachforschungsgenehmigungen gem. § 21 (1) Denkmalschutzgesetz (DSchG RLP): Zum einen sind viele dieser Bereiche generell von der Nachsuche ausgeschlossen, außerdem fallen alle Funde, die dort zu Tage kommen, automatisch unter das Schatzregal nach § 20 DSchG RLP und werden Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Landesarchäologie weist entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages in den Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens auf Grabungsschutzgebiete hin. Darüber hinaus wollen wir dies nun auch hier tun, um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich ohne großen Aufwand tagesaktuell über die Lage der o.g. Schutzgebiete zu informieren.