UNESCO-Welterbeantrag SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz
Die einzigartigen Gemeindezentren und Friedhöfe der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz, sind bis heute die fassbaren Zeugnisse der Wiege des mittel-, nord- und osteuropäischen Judentums - des aschkenasischen Judentums. Es sind Stätten von außergewöhnlichem universellem Wert, die 2021 von der UNESCO in die Welterbeliste aufgenommen wurden.
Seit 2006 engagierten sich das Land Rheinland-Pfalz, die Jüdische Gemeinde Mainz sowie die drei Städte Speyer, Worms und Mainz gemeinsam für die Anerkennung der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz als UNESCO-Weltkulturerbe. Unter der Federführung des Ministeriums wurden die Antragsunterlagen in einer Arbeitsgruppe bestehend aus der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE), Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Instituts für Europäische Kunstgeschichte der Universität Heidelberg und des Arye Maimon-Instituts für Geschichte der Juden, der Universität Trier sowie den SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz e. V. in Abstimmung mit den drei Städten und der Jüdischen Gemeinde Mainz erarbeitet.
Die Antragsunterlagen bestehen aus einem Nominierungsdossier, in dem nach einem von der UNESCO festgelegten Formblatt die wissenschaftliche und denkmalpflegerische Begründung für die Eintragung dargelegt wird. Die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz werden in ihrem heutigen Zustand beschrieben und ihre Geschichte und Entwicklung wird erläutert. Unverzichtbar für ein erfolgreiches Antragsverfahren ist die Erfüllung der Bedingungen der Unversehrtheit (Integrität) und der historischen Echtheit (Authentizität). Von zentraler Bedeutung im Nominierungsdossier ist die Begründung der Eintragung, die anhand festgelegter UNESCO-Kriterien genau argumentiert und durch eine international vergleichende Analyse untermauert wird. Eine umfangreiche fotografische und kartografische Dokumentation vervollständigt die Unterlagen.
Für die Sicherstellung des langfristigen Schutzes wurde zudem ein Managementplan erarbeitet. Entwickelt wurden Planungs- und Handlungsgrundlagen, Durchführungs-, Überwachungs- und Evaluierungszyklen sowie Managementstrukturen, die zu einem wirksamen Schutz der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz für künftige Generationen beitragen werden. Als wesentlicher Teil denkmalpflegerischer Prozesse werden darüber hinaus Aspekte der Bildung und Vermittlung aufgezeigt und die ersten Schritte eines nachhaltigen und welterbeverträglichen Tourismuskonzepts erläutert.
Ergänz wurden das Nominierungsdossier und der Managementplan durch ein umfangreiches Quellendossier, in dem die für den Antrag genutzten schriftlichen Quellen vom 10. bis zum 17. Jahrhundert zusammengefasst wurden. Der Anhang beinhaltet auch ein Inventar der mittelalterlichen Grabsteine der Alten jüdischen Friedhöfe Mainz und Worms sowie ein Kurzinventar der neuzeitlichen Grabsteine beider Friedhöfe.
Die Antragsunterlagen wurden am 23. Januar 2020 beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris eingereicht. Bis zum Frühjahr 2021 folgte ein mehrstufiges, etwa 15 Monate dauerndes Evaluierungsverfahren.