Landesarchäologie und Landesdenkmalpflege
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz ist eine obere Landesbehörde und besitzt den Status der Denkmalfachbehörde nach § 25 (3) des geltenden Denkmalschutzgesetzes (DSchG) Rheinland-Pfalz. Sie ist dem für Denkmalpflege zuständigen Ministerium unmittelbar nachgeordnet. Ihre Aufgaben definiert § 1 DSchG.
Die Direktionen Landesarchäologie und Landesdenkmalpflege nehmen als Einrichtungen der Denkmalfachbehörde Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz auch gesetzliche Aufgaben wahr. Die Denkmalfachbehörde versteht sich dabei als Bestandteil einer modernen Landesverwaltung, in der das Verhältnis zwischen Bürger und Staat von Transparenz, Bürgerfreundlichkeit und Effizienz geprägt ist.
Die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verankerte Kulturhoheit der Länder bedingt deren Verantwortung für den Schutz der eigenen Denkmäler und des kulturellen Erbes. Bindend für die Arbeit der Landesdenkmalpflege und der Landesarchäologie ist das rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Die Erdgeschichtliche Denkmalpflege ist als Referat Bestandteil der Direktion Landesarchäologie. Diese nimmt für die Landessammlung für Naturkunde und Naturgeschichte in Fragen der erdgeschichtlichen Denkmalpflege die gesetzlichen Aufgaben gemäß DSchG wahr.