Datenblatt Vorprüfung Windkraftanlagen
Seit dem 01.01.2026 ist vor der Einreichung eines Antrages auf Genehmigung zu Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Rheinland-Pfalz (SGD) die Abklärung des archäologischen bzw. erdgeschichtlichen Belangs erforderlich. Das zur Abklärung des archäologischen bzw. erdgeschichtlichen Belangs zu verwendende „Datenblatt Vorklärung“ steht hier zum Download bereit.
Download Datenblatt
Bitte senden Sie das ausgefüllte „Datenblatt Vorklärung“ an die E-Mail-Adresse landesarchaeologie(at)gdke.rlp.de. Liegt ein archäologischer und erdgeschichtlicher Belang nicht vor, erhalten Sie das „Datenblatt Vorklärung“ mit entsprechender Eintragung zurück. Im Falle des Vorliegens eines archäologischen und/oder erdgeschichtlichen Belangs nehmen die zuständige Außenstelle der Landesarchäologie bzw. die Abteilung Erdgeschichtliche Denkmalpflege mit Ihnen Kontakt auf, um den Belang zu erörtern.
© GDKE, Landesarchäologie

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