Bei der von der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) organisierten mehrtägigen Studienreise, die auch nach Aachen, Trier und Koblenz führte, ging es den Teilnehmern aus Verwaltung und Wissenschaft um Fragen der Erfassung und Erhaltung des kulturellen Erbes sowie der Stärkung des Tourismus in den Regionen, aber auch um die Weiterentwicklung der lokalen Selbstverwaltung und der interkommunalen Kooperation. Von besonderem Interesse waren daher die Zusammenarbeit staatlicher und kommunaler Institutionen in Deutschland und die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger an Entscheidungen. Als Fachbehörde an der Schnittstelle zwischen den Verwaltungsebenen des Landes und der kommunalen sowie kirchlichen Behörden, aber auch der Denkmaleigentümer und der beteiligten externen Fachleute ist gerade die Landesdenkmalpflege mit allen Themen denkmalpflegerischer Arbeit vertraut.
Bei einem Rundgang durch Mainz erhielten die Teilnehmer Einblicke in den wechselvollen Prozess des Wiederaufbaus der im Zweiten Weltkrieg stark zerstörten Stadt und die Entwicklung der Denkmalpflege während der vergangenen Jahrzehnte. Neben aktuellen Projekten wurde dabei auch der Wandel der Konzepte bei der Sanierung der Mainzer Altstadt angesprochen und der Einfluss von Bürgerinitiativen und engagierten Gruppen auf die Verkehrsplanung und den Umgang mit der historischen Substanz erörtert.
In der anschließenden Gesprächsrunde stellte sich die Direktion Landesdenkmalpflege mit ihren drei Fachbereichen vor. Auf Interesse stieß vor allem die Arbeit der Denkmalinventarisation hinsichtlich der Erfassungstiefe und der Bewertungskriterien für Kulturdenkmäler sowie deren medialer Vermittlung durch die Denkmalliste und die Denkmaltopographien, aber auch durch Fachpublikationen und Veranstaltungen. Weitere Themen waren die Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit zwischen Unterer Denkmalschutzbehörde und Landesdenkmalpflege als Fachbehörde auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetzes. Eingehend erkundigten sich die Teilnehmer auch nach den Unterschieden zwischen den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer, in denen sich die föderal begründete Kulturhoheit widerspiegelt. In der zum Teil angeregten Diskussion standen schließlich Fragen der Partizipation bei Entscheidungen sowie der finanziellen Förderung von Maßnahmen im Vordergrund.