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Die kath. Kirche St. Martin in Koblenz

Im Zuge der systematischen Nacherfassung von Kulturdenkmälern wurde St. Martin jüngst als zeittypisches Beispiel der Sakralarchitektur der 1960er-Jahre unter Schutz gestellt.
St. Martin, Ansicht der Nordseite © Leonie Köhren, GDKE, Landesdenkmalpflege
St. Martin, Ansicht der Nordseite © Leonie Köhren, GDKE, Landesdenkmalpflege
Blick in den Kirchenraum zur Orgelempore © Leonie Köhren, GDKE, Landesdenkmalpflege
Blick in den Kirchenraum zur Orgelempore © Leonie Köhren, GDKE, Landesdenkmalpflege
Taufkapelle seitlich des Eingangs © Leonie Köhren, GDKE, Landesdenkmalpflege
Taufkapelle seitlich des Eingangs © Leonie Köhren, GDKE, Landesdenkmalpflege

Die Direktion Landesdenkmalpflege führt seit Ende 2016 eine systematische Nacherfassung der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz zwischen 1945 und 1990 durch. Hierbei werden sowohl Sakral- und Profanbauten als auch Siedlungen und städtebauliche Strukturen erfasst. In Rheinland-Pfalz konnte bislang die Nacherfassung der Nachkriegskirchen für die Städte Ludwigshafen, Kaiserslautern und Koblenz abgeschlossen werden. In Koblenz wurden von insgesamt 19 Sakralbauten beider Konfessionen drei katholische Kirchen als Kulturdenkmal eingestuft. Hierzu gehört auch die Kirche St. Martin.

Die 1971 eingeweihte Kirche, die mit dem angegliederten Kindergarten und Gemeindesaal eine bauliche Einheit bildet, wurde samt Freiflächen und Nebenräumen als Kulturdenkmal (bauliche Gesamtanlage) nach § 5 Abs. 1.1 DSchG bewertet, da sie ein außergewöhnlich gut erhaltenes, zeittypisches und baukünstlerisch qualitätvolles Beispiel der Sakralarchitektur der 1960er-Jahre darstellt. Mit ihren gestalterischen Besonderheiten wie der markanten, stufenförmigen Dachkonstruktion und der konsequenten Verwendung eines auf dem Sechseck basierenden Grundrasters erweist sich die Kirche sowohl in der Konstruktion als auch in der Grundrissdisposition als äußerst charakteristischer Bau ihrer Zeit.

Den Vorstellungen des Zweiten Vatikanischen Konzils entsprechend sah der Koblenzer Architekt J. Antonius Klein einen zentralisierenden Raum mit dreiseitig von der Gemeinde umgebenem Altar vor. Der Hauptaltar, der sich unter dem höchsten Punkt der stufenweise ansteigenden Decke des Kirchenraumes befindet, erfährt nicht nur durch die leicht erhöhten Stufen eine Betonung, auch das Kirchengestühl, bestehend aus schlichten, beweglichen Holzstühlen, ist durch seine Anordnung besonders auf den Altar hin ausgerichtet. Der als Stahlfachwerk ausgeführte, innen mit Holz verkleidete Hauptraum bildet einen eindrucksvollen Kontrast zum strukturierten Sichtbeton der unteren Wandbereiche, zu den dunklen Schieferplatten des Bodens und den in Bronze sowie Muschelkalk ausgeführten Ausstattungsgegenständen des Kirchenraumes. Das Zusammenspiel der unterschiedlichen Materialien und Oberflächen ist in hohem Maße prägend für die Raumwirkung des Sakralbaus, ebenso die Lichtführung mittels dreier waagerechter Lichtbänder im Dach, die den Altarraum direkt beleuchten.

Zur denkmalkonstituierenden Ausstattung gehören ferner die von Dieter Domes entworfenen Bleiglasfenster sowie zahlreiche weitere bauzeitliche Details wie Türen, Türbeschläge und Leuchten. In den Nebenräumen sind die als Bodenbelag verwendeten blauen Keramikfliesen und das abstrakte Betonrelief im Eingangsbereich des Kindergartens hervorzuheben.

Die Eigenschaften als Kulturdenkmal resultieren demnach in erster Linie aus dem architektur- und kirchengeschichtlichen Zeugniswert der Kirche. Der weitgehend originale Erhaltungszustand unterstreicht die wissenschaftliche Bedeutung des Gebäudes. Darüber hinaus liegt eine deutlich gesteigerte ästhetische und architektonische Qualität vor, welche den künstlerischen Rang des Baus unterstreicht. Neuartige Formen und hohe Materialästhetik verbinden sich hier zu einem gelungenen sakralen Bauwerk mit gestalterischem Anspruch, das auch wegen der gelungenen Raumschöpfung als überdurchschnittlich qualitätvolles Beispiel für den katholischen Sakralbau seiner Zeit im Bistum Trier gelten kann.

Dr. Leonie Köhren
Inventarisation

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