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Denkmalpflegerische Leitlinien zur Siedlung am See in Worms erschienen

Mit den kürzlich veröffentlichten Denkmalpflegerischen Leitlinien zur Siedlung am See in Worms-Weinsheim, die der Fachbereich Inventarisation in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Gebietskonservatorin aus der Praktischen Denkmalpflege erarbeitet hat, legt die Direktion Landesdenkmalpflege nun das erste Heft der neuen Reihe »Denkmalpflegerische Leitlinien« vor.
Denkmalpflegerische Leitlinien, Siedlung am See in Worms
Denkmalpflegerische Leitlinien, Siedlung am See in Worms
Blick auf den See © Leonie Köhren, GDKE, Landesdenkmalpflege
Blick auf den See © Leonie Köhren, GDKE, Landesdenkmalpflege
Winkelbungalow am See © Dieter Krienke, GDKE, Landesdenkmalpflege
Winkelbungalow am See © Dieter Krienke, GDKE, Landesdenkmalpflege

1964–1968 nach dem Vorbild des bekannten amerikanischen Architekten Richard Neutra durch den Wormser Architekten Friedrich Seeger errichtet, stellt die Siedlung am See nicht nur ein bedeutendes Zeugnis der Nachkriegsarchitektur in Rheinland-Pfalz dar, sondern auch ein gelungenes und selten intaktes Beispiel für die Rezeption der Kalifornischen Moderne in der Bundesrepublik der 1960er Jahre, das bereits seit Anfang des Jahres 2017 den Status eines Kulturdenkmals innehat.

Der Schutzumfang der Siedlung bezieht sich dabei nicht nur auf die zumeist freistehenden, winkelförmigen Flachdachbauten, die in lockerer Gruppierung um einen künstlich angelegten, zentralen See angeordnet sind, einschließlich ihrer Binnengrundrisse und bauzeitlichen Ausstattung. Einbezogen sind vielmehr auch die umgebenden großzügigen Freiflächen, die mit weitläufigen Rasenflächen und verschiedenen Anpflanzungen als offene Parklandschaft gestaltet sind. In Anknüpfung an die Ideen Richard Neutras zielte die Planung Seegers hier darauf ab, die Bauten in die Landschaft einzubetten und zu integrieren: Natur, Garten und Wohnraum sollten als Einheit erlebt werden. Diese der Moderne verpflichteten Vorstellungen sind bis heute in der Siedlung am See nachvollziehbar. In seiner Art ist das charaktervolle Ensemble damit nicht nur landesweit einzigartig, sondern kann sich auch im bundesweiten Vergleich messen.

Die nun vorliegenden denkmalpflegerischen Leitlinien dienen dazu, auch künftig die charakteristischen und denkmalbegründenden Elemente der nach dem Vorbild Richard Neutras entworfenen Siedlung zu erhalten, zu pflegen und zugleich die Arbeit der Denkmalbehörden vor Ort und am Objekt zu erleichtern. Als reich bebilderte und detailliert dargestellte “Gebrauchsanleitung“ zum Kulturdenkmal richten sich die Leitlinien dabei sowohl an Eigentümer und Eigentümerinnen, als auch an die interessierte Öffentlichkeit, indem sie den Denkmalwert und die prägenden Elemente der überaus qualitätvollen, nahezu vollständig erhaltenen Siedlung der 1960er Jahre anschaulich darlegen. Zugleich zeigen sie – gerade im Hinblick auf künftige Planungen – Konzepte zum konservatorischen Umgang mit den Gebäuden sowie Freiflächen auf. In Wort, Bild und Plan schaffen sie ein Verständnis für die hervorgehobenen Qualitäten der Architektur, befördern die Akzeptanz des Kulturdenkmals und geben den Eigentümern Planungssicherheit. Auf diese Weise kann die Siedlung am See in Worms auch in Zukunft als außergewöhnliches bauliches Zeugnis ihrer Zeit erfahrbar und in ihrer hohen Wohnqualität erhalten bleiben.

Dr. Alexandra Fink und Leonie Köhren
Inventarisation

 

Hinweis: Die Leitlinien werden demnächst auch auf der Internetseite der GDKE zur Verfügung gestellt und als Download öffentlich zugänglich gemacht.

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