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Bürgerhaus in der Kapuzinerstraße 37 in Mainz

Nach über fünf Jahrzehnten konnte die einst verlorene baufeste Ausstattung wieder ihrem ursprünglichen Ort zurückgeführt werden.
Mainz, Kapuzinerstraße 37, fertiggestellte Arbeiten der zurückgekehrten Treppenbrüstung © Florian Baumgarten, Stadt Mainz, Untere Denkmalschutzbehörde
Mainz, Kapuzinerstraße 37, fertiggestellte Arbeiten der zurückgekehrten Treppenbrüstung © Florian Baumgarten, Stadt Mainz, Untere Denkmalschutzbehörde
Situation vor Beginn der Arbeiten © Florian Baumgarten, Stadt Mainz, Untere Denkmalschutzbehörde
Situation vor Beginn der Arbeiten © Florian Baumgarten, Stadt Mainz, Untere Denkmalschutzbehörde
Einbausituation der Treppenbrüstung in der Wilhelmiterstraße © Florian Baumgarten, Stadt Mainz, Untere Denkmalschutzbehörde
Einbausituation der Treppenbrüstung in der Wilhelmiterstraße © Florian Baumgarten, Stadt Mainz, Untere Denkmalschutzbehörde

Als „dreigeschossiger hausteingegliederter Putzbau, entstanden um 1760, mit Ausstattung“ wird das Bürgerhaus Kapuzinerstraße 37 in der Mainzer Altstadt heute in der Denkmalliste geführt. Normalerweise geht man davon aus, dass die Ausstattung etwas fest mit dem Kulturdenkmal Verbundenes ist. In diesem Fall stellte sich die Situation aber gänzlich anders dar. Als man in den 1950er Jahren in der Oberstadt ein gehobenes Landhaus an der Wilhelmiterstraße baute, verwendete man für die Einrichtung barocke Türblätter unbekannter Herkunft und eine reich geschnitzte Treppenbrüstung. Diese war offenbar als Versatzstück in den 1950er Jahren vom damaligen Eigentümer des barocken Hauses Kapuzinerstraße 37 verkauft worden. Dabei passte man die neue Treppe im Neubau in der Wilhelmiterstraße der Neigung der historischen Brüstung an. Das nicht als Kulturdenkmal ausgewiesene Gebäude soll nun zugunsten eines Neubaus abgebrochen werden. Schon bevor die Schutzbehörde der Landeshauptstadt Mainz Kenntnis von den Abbruchplänen erhielt, hatte sie sich darum bemüht, den Handlauf als denkmalwürdiges Ausstattungselement unter Schutz stellen zu lassen. Diesem Anliegen kam die Fachbehörde nach, auch weil das Treppengeländer bereits in der Denkmaltopographie der 1980er Jahre einschließlich seiner Herkunft erwähnt ist. Dem besonderen Engagement des jetzigen Eigentümers der Kapuzinerstraße 37 ist es zu verdanken, dass es nun zu einer unerwarteten Heimkehr kam und das Geländer nach der Restaurierung des Handlaufes an seinem Ursprungsort wieder eingebaut werden konnte.

Für den Erfolg dieser Maßnahme benötigte es des Geschicks eines denkmalerfahrenen Tischlermeisters aus dem Rheinhessischen. Hieran zeigt sich sehr deutlich, wie wichtig für Denkmalpflegeprojekte die Zusammenarbeit mit Handwerkern ist, die auch die überkommenen Handwerkstechniken beherrschen. Ohne sie wäre in der Zukunft eine erfolgreiche Denkmalpflege nicht mehr möglich. Das Problem des qualifizierten Nachwuchses im Handwerk stellt sich zunehmend als brennendes Thema für die Denkmalpflege dar. Neben den erforderlichen finanziellen Mitteln für alle Baumaßnahmen sind es letztlich historische Handwerkstechniken, an denen mehr und mehr Mangel herrscht. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung, die es aufzuhalten gilt, wenn wir auch in Zukunft unserer materielles kulturelles Erbe denkmalgerecht bewahren wollen.

Dr.-Ing. Markus Fritz-von Preuschen, Praktische Denkmalpflege

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