BIM – Building Information Modeling – ist seit geraumer Zeit das neue Zauberwort im Baugewerbe. Die Planungsmethode basiert auf einem 3D-Modell, das als digitaler Zwilling alle Informationen zum Gebäude und Baugeschehen bündelt: Form, Inhalt, Planungsschritte und wirtschaftliche Daten – alles, was bisher Akten und große Pläne füllte, hält der digitale Alleskönner vor. Es ist leicht absehbar: Ohne BIM geht bald nichts mehr am Bau. Und das trifft nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsbauten und damit ebenso für Denkmäler zu.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat den überarbeiteten Leitfaden „Digitalisierung und Bauen im Bestand“ in zweiter Auflage herausgegeben. Dabei bezog sie die Fachexpertise der AG Historische Bauforschung der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL) ein. Ein eigenes Kapitel widmet sich dem Thema ‚BIM in der Denkmalpflege‘. Prof. Dr. Markus Harzenetter, der Vorsitzende der VDL, sagt: „Die Methoden der historischen Bauforschung haben Vorbildcharakter für das Bauen im Bestand. Angesichts der Klimaproblematik ist dies die vielleicht wichtigste Bauaufgabe der Zukunft.“
Die praxisnahe Handreichung wurde für alle Planenden am Bau verfasst, die die Digitalisierung für ihre Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsprojekte nutzen möchten. Sie erklärt Technologien der digitalen Bestandserfassung von Tachymetrie über Laserscanning, Drohnenbefliegung bis hin zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Das modellbasierte Arbeiten wird ebenso beschrieben wie die Erfassung der Planungsleistungen nach HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Die Denkmalpflege bedient sich längst der digitalen Vermessung und generiert mithilfe von Drohnen spektakuläre 3D-Modelle. Sie sieht im Building Information Modeling (BIM) Chancen für die eigene Disziplin. „Unterhalt und Monitoring von Kulturdenkmalen können durch BIM einen großen Schritt nach vorne machen“, so Harzenetter. Bei allen Chancen von BIM sieht er aber auch die Notwendigkeit, BIM auf die spezifischen Bedarfe des Planens und Bauens im Denkmalschutz anzupassen. „Hier stehen die Denkmalfachämter gerne beratend zur Seite.“ Klar sei: „Ohne eine gründliche Voruntersuchung kann ein Denkmal nicht verändert werden. Das sollte auch der Standard beim Bauen im Bestand sein.“
Der neue Leitfaden ist abrufbar über die Homepage der Bundesarchitektenkammer:
https://bak.de/politik-und-praxis/digitalisierung/fuer-planende-digital-durchstarten/digitalisierung-und-bauen-im-bestand/
Kontakt
Dr. Annika Tillmann
Geschäftsstelle
Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern
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Schloß Biebrich - Westflügel | 65203 Wiesbaden
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annika.tillmann@lfd-hessen.de
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