In den Arbeitsgruppen der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL), befassen sich die Mitglieder ausgewählter Themenbereiche mit denkmalfachlichen Fragestellungen und Belangen. Jede der Denkmalfachbehörden entsendet Vertreter in die jeweiligen Arbeitsgruppen, damit die Kolleg:innen während ihrer Treffen, die zweimal im Jahr wechselnd von einem der Denkmalfachämter vorbereitet und ausgerichtet werden, spezifische Themen und Fragen für die Denkmalfachämter fachlich vertiefen, bearbeiten und für die Nutzung und den Arbeitsgebrauch aller Kolleg:innen bundesweit aufbereiten.
Ziel der Arbeitsgruppe „Städtebaulichen Denkmalpflege“ ist die Bewahrung flächenhafter baulicher Überlieferungen. Hierzu gehören die Erhaltung von Stadt- und Dorfstrukturen, aber auch von Kulturlandschaften.
Deren letzte Sitzung vom 22. bis 24. Juni 2022 fand in Koblenz auf Einladung der Direktion Landesdenkmalpflege in der GDKE statt. Neben dem fachlichen Austausch stand die Vertiefung des derzeit von der Landesdenkmalpflege und der Landesarchäologie Außenstelle Koblenz aktuell bearbeitete Erfassungsprojekt zu den Festungsanlagen Koblenz auf dem Programm. Ziel ist es, Arbeitshilfen zu schaffen, die es Planern und Behörden künftig erleichtern sollen, denkmalpflegerische Belange in Bauleitplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Stadterneuerung, Landschaftsplanung und Ortsbildpflege einzubringen. Die nach Koblenz eingeladene Arbeitsgruppe dient einerseits dem Austausch zu diesen Fragen. Sie entwickelt andererseits für Planer und Behörden Arbeitshilfen. Die Bearbeitung und Erfassung der Festungsanlagen in Koblenz erfolgt innerhalb des Projektes in enger Abstimmung mit der Stadt Koblenz, hier vor allem mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Alle Teile der vielfältigen Festungsanlagen der Stadt Koblenz sind derzeit jeweils gesondert als bauliche Gesamtanlage gemäß § 5 Abs. 1.1 DSchG als Kulturdenkmal geschützt.
Trotz der offensichtlichen inhaltlichen und funktionalen Bezüge aller Bestandteile der Festungsanlagen der Stadt, die die Militärgeschichte, Baugeschichte, Konstruktion, Funktion, Nutzung u. v. m. umfassen, gibt es bislang noch keine Denkmalausweisung, die die Gesamtheit der Festungswerke zusammenhängend betrachtet und bewertet und dabei auch den unterirdisch liegenden Resten Rechnung trägt.
Zum Gegenstand der Prüfung und zum Umfang der Erfassung der denkmalbegründenden Elemente, die die bauliche Gesamtanlage und das geplante Grabungsschutzgebiet begründen, gehören u. a.:
- die Gesamtheit der oberirdisch und im Boden liegenden Teile der Festungswerke;
- die historischen Freiflächen, die in ihrer Begrenzung und Geländemodellierung die Lage von Festungsabschnitten deutlich kennzeichnen lassen;
- die Materialität der Festungswerke, wie u. a. verputzte oder in Naturstein belassene Fassaden, die aus Erdreich geschaffenen Geländemodellierungen oder die unterschiedlichen, aber typischen Materialien zur Dachdeckung;
- die besondere städtebauliche Relevanz der einzelnen Festungsanlagen im Gebiet der Stadt Koblenz sowie deren Blick- und Funktions- sowie militärische Beziehungen untereinander über die Innenstadt hinweg.
Die geplante Ausweisung als Denkmalzone gemäß § 5 Abs. 1.1 DSchG im Sinne einer baulichen Gesamtanlage „Festungsanlagen Koblenz“ sowie als Grabungsschutzgebiet soll dem historischen Zeugniswert der gesamten Festungsanlagen und deren Bedeutung für die historische Stadtentwicklung adäquaten Ausdruck verleihen und den Erhalt sowie die Pflege der ober- und unterirdisch erhaltenen Teile der Festungsanlagen fördern und unterstützen. Zudem werden durch die übergreifende Ausweisung die vielschichtigen großräumlichen Bedeutungsebenen der Festung verdeutlicht, die sowohl historische Ereignisse und Entwicklungen, als auch das künstlerische Schaffen sowie das handwerkliche und technische Wirken veranschaulichen und in der Denkmalbegründung und -kartierung erfasst und vermittelt werden.
Das Erfassungsprojekt zu den Festungsanlagen in Koblenz bettet sich dabei ein in ein Gesamtprojekt zu den Festungsanlagen in Rheinland-Pfalz, das auch die Festungen in Landau in der Pfalz, Mainz und Germersheim einbezieht. Die Ausweisung der barocken Vauban-Festung in Landau als Kulturdenkmal wurde bereits bearbeitet und deren Erfassung als bauliche Gesamtanlage und Grabungsschutzgebiet inhaltlich abgeschlossen.
Die genannten Festungswerke überliefern jeweils unterschiedliche Festungstypen und umschließen erhaltene bauliche Zeugnisse verschiedener und vielfältiger Bauperioden und Typen.
Ziel ist ein methodisch einheitliches Vorgehen sowie Standards für die in Rheinland-Pfalz erhaltenen Festungsanlagen zu entwickeln, die auf das jeweilige Objekt und dessen Anforderungen und Fragestellungen zugeschnitten sind und die Abläufe im Genehmigungsverfahren definieren.
Dr. Alexandra Fink
Fachbereich Inventarisation