Landesarchäologie und Landesdenkmalpflege

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz ist eine obere Landes­behörde und besitzt den Status der Denkmalfachbehörde nach § 25 (3) des geltenden Denkmalschutzgesetzes (DSchG) Rheinland-Pfalz. Sie ist dem für Denkmalpflege zuständigen Ministerium unmittelbar nachgeordnet. Ihre Aufgaben definiert § 1 DSchG.

Die Direktionen Landesarchäologie und Landesdenkmalpflege nehmen als Einrichtungen der Denkmalfachbehörde Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz auch gesetzliche Aufgaben wahr. Die Denkmalfachbehörde versteht sich dabei als Bestandteil einer modernen Landesverwaltung, in der das Verhältnis zwischen Bürger und Staat von Transparenz, Bürgerfreund­lichkeit und Effizienz geprägt ist.

Die in der Verfassung der Bundes­repu­blik Deutschland verankerte Kultur­hoheit der Länder bedingt deren Verantwortung für den Schutz der eigenen Denkmäler und des kulturellen Erbes. Bindend für die Arbeit der Landes­denkmalpflege und der Landesarchäologie ist das rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Die Erdgeschichtliche Denkmalpflege ist als Referat Bestandteil der Direk­tion Landesarchäologie. Diese nimmt für die Landessammlung für Natur­kunde und Naturgeschichte in Fragen der erdgeschichtlichen Denkmal­pflege die gesetzlichen Aufgaben gemäß DSchG wahr.

Mädchenkopf schaut auf den Koopf einer römischen Drachenstandarte.

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