UNESCO-Welterbeantrag SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz
Die einzigartigen Gemeindezentren und Friedhöfe der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz, sind bis heute die fassbaren Zeugnisse der Wiege des mittel-, nord- und osteuropäischen Judentums - des aschkenasischen Judentums. Es sind bereits jetzt Stätten von außergewöhnlichem universellem Wert. Die seit 2020 für die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO nominiert sind.
Seit 2006 engagieren sich das Land Rheinland-Pfalz, die Jüdische Gemeinde Mainz sowie die drei Städte Speyer, Worms und Mainz gemeinsam für die Anerkennung der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz als UNESCO-Weltkulturerbe. Unter der Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz (MWWK) wurden die Antragsunterlagen in einer Arbeitsgruppe bestehend aus der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE), Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Instituts für Europäische Kunstgeschichte der Universität Heidelberg und des Arye Maimon-Instituts für Geschichte der Juden, der Universität Trier sowie den SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz e. V. in Abstimmung mit den drei Städten und der Jüdischen Gemeinde Mainz erarbeitet.
Die Antragsunterlagen bestehen aus einem Nominierungsdossier, in dem nach einem von der UNESCO festgelegten Formblatt die wissenschaftliche und denkmalpflegerische Begründung für die Eintragung dargelegt wird. Die SchUM-Stätten Speyer Worms und Mainz werden in ihrem heutigen Zustand beschrieben und ihre Geschichte und Entwicklung wird erläutert. Unverzichtbar für ein erfolgreiches Antragsverfahren ist die Erfüllung der Bedingungen der Unversehrtheit (Integrität) und der historischen Echtheit (Authentizität). Von zentraler Bedeutung im Nominierungsdossier ist die Begründung der Eintragung, die anhand festgelegter UNESCO-Kriterien genau argumentiert und durch eine international vergleichende Analyse untermauert wird. Eine umfangreiche fotografische und kartografische Dokumentation vervollständigt die Unterlagen.
Für die Sicherstellung des langfristigen Schutzes wurde zudem ein Managementplan erarbeitet. Entwickelt wurden Planungs- und Handlungsgrundlagen, Durchführungs-, Überwachungs- und Evaluierungszyklen sowie Managementstrukturen, die zu einem wirksamen Schutz der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz für künftige Generationen beitragen werden. Als wesentlicher Teil denkmalpflegerischer Prozesse werden darüber hinaus Aspekte der Bildung und Vermittlung aufgezeigt und die ersten Schritte eines nachhaltigen und welterbeverträglichen Tourismuskonzepts erläutert.
Ergänz wurden das Nominierungsdossier und der Managementplan durch ein umfangreiches Quellendossier, in dem die für den Antrag genutzten schriftlichen Quellen vom 10. bis zum 17. Jahrhundert zusammengefasst wurden. Der Anhang beinhaltet auch ein Inventar der mittelalterlichen Grabsteine der Alten jüdischen Friedhöfe Mainz und Worms sowie ein Kurzinventar der neuzeitlichen Grabsteine beider Friedhöfe.
Die Antragsunterlagen wurden am 23. Januar 2020 beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris eingereicht.
Bis zum Frühjahr 2021 werden diese nun in einem mehrstufigen Evaluierungsverfahren geprüft. Auf der Jahrestagung des Komitees im Jahr 2021 wird dann voraussichtlich über den Welterbeantrag SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz entschieden.
Der vorgeschlagene außergewöhnliche universelle Wert der SchUM-Stätten Speyer, Worms, Mainz
Die UNESCO-Richtlinien definieren den außergewöhnlichen universellen Wert als eine „kulturelle und/oder natürliche Bedeutung, die so außergewöhnlich ist, dass sie nationale Grenzen durchdringt und sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist."
Die drei Säulen des außergewöhnlichen universellen Wertes sind:
Bestimmt wird der außergewöhnliche universelle Wert anhand von zehn Begründungskriterien, die in den UNESCO-Richtlinien definiert sind. Mindestens eines dieser Kriterien - oder auch mehrere - müssen erfüllt sein. Der vorgeschlagene außergewöhnliche universelle Wert der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz basiert auf folgenden Values:
- Einfluss auf die Entwicklung der Architektur
Herausragende, richtungsweisende Bauten und Anlagen, deren Gestaltung jüdische Ritualbauten und Bestattungskultur in Mitteleuropa über mehrere hundert Jahre maßgeblich beeinflusst haben.
- Zeugnis einer lebendigen Tradition
Herausragende, besonders frühe und in einzigartiger Dichte und Vollständigkeit überkommene Zeugnisse für die lebendige Tradition „aschkenasischen Judentums“.
- Zeugnis des Prozesses der Urbanisierung
Herausragende Zeugnisse der Partizipation von Juden am Prozess der Urbanisierung nördlich der Alpen während des 10. bis 13. Jahrhunderts.
- Zeugnis der Begegnung und/oder gewalttätigen Verfolgung
Außergewöhnliche und aussagekräftige Zeugnisse der langen Geschichte christlich-jüdischer Begegnung und gewalttätiger Verfolgung und wurden schon früh in ihrer Bedeutung erkannt und als hochrangige Erinnerungsorte behandelt.
- Zentrum religiösen Geisteslebens
fassbare Zeugnisse der Wiege des aschkenasischen Judentums. Gelehrte, Dichter und Gemeindevorstände in Mainz, Worms und Speyer spielten führende Rollen in der Formation dieser Tradition während des 10. bis 13. Jahrhunderts. Ihr Selbstverständnis als „heilige Gemeinden“ spiegelt sich in gemeinsamen Statuten (den Takkanot SchUM), in Werken über religiöses Recht und Ethik und in liturgischen Dichtungen. All diese Schriften sind bis heute Teil der jüdischen Tradition.
Zum Nachweis eines außergewöhnlichen universellen Wertgehören auch die Bedingungen der Unversehrtheit (Integrität) und der historischen Echtheit (Authentizität). Die Unversehrtheit ist dabei ein Maßstab der Vollständigkeit und Intaktheit der Merkmale der nominierten Welterbestätte, die einen außergewöhnlichen universellen Wert haben.
Die SchUM-Stätten Speyer Worms und Mainz erfüllen die Bedingung der Integrität, da ...
die serielle Nominierung die eng verflochtene kulturelle Tradition der Kehillot SchUM in den drei Städten Speyer, Worms und Mainz repräsentiert.
die Grenzen des Gutes weitgehend denen der ursprünglichen Begebenheiten folgen.
die angemessene Größe des Gutes die vollständige Wiedergabe der Merkmale, die die Gesamtbedeutung der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz vermitteln, gewährleistet.
keine der Komponenten von nachteiligen Auswirkungen durch städtebauliche Entwicklungen oder durch Vernachlässigung bedroht ist.
Die historische Echtheit bringt den Zusammenhang zwischen Merkmalen und außergewöhnlichem universellem Wert zum Ausdruck. Die Bedingung kann als erfüllt betrachtet werden, wenn der kulturelle Wert durch eine Vielzahl von Merkmalen zum Ausdruck gebracht wird.
Die SchUM-Stätten Speyer Worms und Mainz erfüllen die Bedingung der Authentizität, da…
- die grundsätzliche Anordnung, die räumliche Aufteilung und die jeweiligen Zusammenhänge im Zusammenspiel mit der architektonischen Gestalt ihre bedeutende und einflussreiche Entwicklung im Hochmittelalter in klarer und unvergleichlicher Weise wiederspiegelt.
- sie entsprechend ihrem historisch gewachsenen Charakter vom 11. bis 14. Jahrhunderts, mit Ergänzungen im 17. Jahrhundert und Eingriffen im 20. Jahrhundert, gut erhalten sind und in allen Aspekten ihre Authentizität bewahrt haben.
- geborgenes Material für notwendige Instandsetzungen über Jahrhunderte hinweg wiederverwendet wurde.
- die Synagoge und die angrenzenden Bauten im Synagogenbezirk Worms, die im November 1938 in Brand gesetzt wurden, im Gegensatz zu anderen Ritualbauten sorgfältig wiedergewonnen und, wo notwendig, in Übereinstimmung mit umfangreich vorliegenden Dokumentationen rekonstruiert wurde. Die Wiedergewinnung, im Kontext der absichtlichen und systematischen Zerstörung von kulturellem Erbe ist daher eine grundlegende Erhaltungsmaßnahme wurde zum Schutz der materiellen Werte und der damit verbundenen immateriellen Praktiken und Überzeugungen. Es handelt sich um einen absoluten Ausnahmefall, bei dem der Wiederaufbau auf Grundlage der heute noch gültigen konservatorischen Richtlinien gerechtfertigt ist.
- bereits seit dem Hochmittelalter ein Bewusstsein für die Bedeutung des nominierten Guts bestand und die Komponenten und ihre Elemente seit der Mitte des 18. Jahrhunderts wissenschaftlich untersucht, und zunehmend in ihrer Bedeutung anerkannt wurden. Die bestehende und fortlaufende Dokumentation ist umfassend und die Forschung dauert an.
Zentrales Schutzinstrument der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz ist das Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (DSchG). Durch die Unterschutzstellung kommt den SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz der größtmögliche rechtliche Schutz zu. Darüber hinaus gewährleisten die gesetzlichen Grundlagen der Stadt- und Landesplanung sowie die kommunalen Rechtverordnungen und Satzungen einen zusätzlichen effektiven Schutz des nominierten Guts.
Damit der außergewöhnliche universelle Wert der nominierten SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz auch für künftige Generationen erhalten bleibt, und um den Schutz sowie ein integriertes und koordiniertes Management zu gewährleisten, wurde ein Managementplan erarbeitet. Im Managementplan werden die kontinuierlich durchzuführenden Maßnahmen sowie prioritären Projekte detailliert dargestellt. Der Managementplan erläutert die Pläne für Bildungs- und Vermittlungskonzepte sowie für ein verantwortungsvolles Besuchermanagement und für ein nachhaltiges Tourismuskonzept.