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  • Der außergewöhnliche universelle Wert (OUV)

Der außergewöhnliche universelle Wert der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz

Die UNESCO-Richtlinien definieren den außergewöhnlichen universellen Wert als eine „kulturelle und/oder natürliche Bedeutung, die so außergewöhnlich ist, dass sie nationale Grenzen durchdringt und sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist.

Die drei Säulen des außergewöhnlichen universellen Wertes sind:

 

Bestimmt wird der außergewöhnliche universelle Wert anhand von zehn Begründungskriterien, die in den UNESCO-Richtlinien definiert sind. Mindestens eines dieser Kriterien - oder auch mehrere - müssen erfüllt sein. Der außergewöhnliche universelle Wert der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz basiert auf folgenden Werten:

  • Einfluss auf die Entwicklung der Architektur
    Die SchUM-Stätten sind herausragende, richtungsweisende Bauten und Anlagen, deren Gestaltung jüdische Ritualbauten und Bestattungskultur in Mitteleuropa über mehrere hundert Jahre maßgeblich beeinflusst haben.
     
  • Zeugnis einer lebendigen Tradition
    Die SchUM-Stätten sind herausragende, besonders frühe und in einzigartiger Dichte und Vollständigkeit überkommene Zeugnisse für die lebendige Tradition des „aschkenasischen Judentums“.
     
  • Zeugnis des Prozesses der Urbanisierung
    Die SchUM-Stätten sind herausragende Zeugnisse der Partizipation von Juden am Prozess der Urbanisierung nördlich der Alpen während des 10. bis 13. Jahrhunderts.
     
  • Zeugnis der Begegnung und/oder gewalttätiger Verfolgung
    Die SchUM-Stätten sind außergewöhnliche und aussagekräftige Zeugnisse der langen Geschichte christlich-jüdischer Begegnung und gewalttätiger Verfolgung und wurden schon früh in ihrer Bedeutung erkannt und als hochrangige Erinnerungsorte behandelt.
     
  • Zentrum religiösen Geisteslebens
    Die SchUM-Stätten sind fassbare Zeugnisse der Wiege des aschkenasischen Judentums. Gelehrte, Dichter und Gemeindevorstände in Mainz, Worms und Speyer spielten führende Rollen in der Formation dieser Tradition während des 10. bis 13. Jahrhunderts. Ihr Selbstverständnis als „heilige Gemeinden“ spiegelt sich in gemeinsamen Statuten (den Takkanot SchUM), in Werken über religiöses Recht und Ethik und in liturgischen Dichtungen wider. All diese Schriften sind bis heute Teil der jüdischen Tradition.

Zum Nachweis eines außergewöhnlichen universellen Werts gehören auch die Bedingungen der Unversehrtheit (Integrität) und der historischen Echtheit (Authentizität). Die Unversehrtheit ist dabei ein Maßstab der Vollständigkeit und Intaktheit der Merkmale der nominierten Welterbestätte, die einen außergewöhnlichen universellen Wert haben.

Die SchUM-Stätten Speyer Worms und Mainz erfüllen die Bedingung der Integrität, da ...

  • die serielle Nominierung die eng verflochtene kulturelle Tradition der Kehillot SchUM in den drei Städten Speyer, Worms und Mainz repräsentiert.

  • die Grenzen des Gutes weitgehend denen der ursprünglichen Begebenheiten folgen.

  • die angemessene Größe des Gutes die vollständige Wiedergabe der Merkmale, die die Gesamtbedeutung der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz vermitteln, gewährleistet.

  • keine der Komponenten von nachteiligen Auswirkungen durch städtebauliche Entwicklungen oder durch Vernachlässigung bedroht ist.

Die historische Echtheit bringt den Zusammenhang zwischen Merkmalen und außergewöhnlichem universellem Wert zum Ausdruck. Die Bedingung kann als erfüllt betrachtet werden, wenn der kulturelle Wert durch eine Vielzahl von Merkmalen zum Ausdruck gebracht wird.

Die SchUM-Stätten Speyer Worms und Mainz erfüllen die Bedingung der Authentizität, da…

  • die grundsätzliche Anordnung, die räumliche Aufteilung und die jeweiligen Zusammenhänge im Zusammenspiel mit der architektonischen Gestalt ihre bedeutende und einflussreiche Entwicklung im Hochmittelalter in klarer und unvergleichlicher Weise wiederspiegelt.
     
  • sie entsprechend ihrem historisch gewachsenen Charakter vom 11. bis 14. Jahrhunderts, mit Ergänzungen im 17. Jahrhundert und Eingriffen im 20. Jahrhundert, gut erhalten sind und in allen Aspekten ihre Authentizität bewahrt haben.
     
  • geborgenes Material für notwendige Instandsetzungen über Jahrhunderte hinweg wiederverwendet wurde.
     
  • die Synagoge und die angrenzenden Bauten im Synagogenbezirk Worms, die im November 1938 in Brand gesetzt wurden, im Gegensatz zu anderen Ritualbauten sorgfältig wiedergewonnen und, wo notwendig, in Übereinstimmung mit umfangreich vorliegenden Dokumentationen rekonstruiert wurde. Die Wiedergewinnung, im Kontext der absichtlichen und systematischen Zerstörung von kulturellem Erbe ist daher eine grundlegende Erhaltungsmaßnahme wurde zum Schutz der materiellen Werte und der damit verbundenen immateriellen Praktiken und Überzeugungen. Es handelt sich um einen absoluten Ausnahmefall, bei dem der Wiederaufbau auf Grundlage der heute noch gültigen konservatorischen Richtlinien gerechtfertigt ist.
     
  • bereits seit dem Hochmittelalter ein Bewusstsein für die Bedeutung des nominierten Guts bestand und die Komponenten und ihre Elemente seit der Mitte des 18. Jahrhunderts wissenschaftlich untersucht, und zunehmend in ihrer Bedeutung anerkannt wurden. Die bestehende und fortlaufende Dokumentation ist umfassend und die Forschung dauert an.

Zentrales Schutzinstrument der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz ist das Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (DSchG). Durch die Unterschutzstellung kommt den SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz der größtmögliche rechtliche Schutz zu. Darüber hinaus gewährleisten die gesetzlichen Grundlagen der Stadt- und Landesplanung sowie die kommunalen Rechtverordnungen und Satzungen einen zusätzlichen effektiven Schutz des Guts.

Damit der außergewöhnliche universelle Wert der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz auch für künftige Generationen erhalten bleibt, und um den Schutz sowie ein integriertes und koordiniertes Management zu gewährleisten, wurde ein Managementplan erarbeitet. Im Managementplan werden die kontinuierlich durchzuführenden Maßnahmen sowie prioritären Projekte detailliert dargestellt. Der Managementplan erläutert die Pläne für Bildungs- und Vermittlungskonzepte sowie für ein verantwortungsvolles Besuchermanagement und für ein nachhaltiges Tourismuskonzept.

  • Panoramaaufnahme des Judenhofs Speyer, © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
  • Hörfenster (rechts) und Überreste der umlaufenden Sitzbank mit rekonstruierten Sitzbrettern und Rückenlehnen (unten) in der Frauenschul im Judenhof Speyer; © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
  • Blick vom halbrund geführten Treppenabgang in den Badeschacht der romanischen Mikwe im Judenhof, © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
  • Synagogenbezirk in Worms mit Frauenschul (Hintergrund links), Synagogenhof (links), Synagoge (Hintergrund rechts) und Jeschiwa (Vordergrund); © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
  • Innenraum der Synagoge mit prototyphaften Säulen und Gewölbe; © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
  • Original Stifterinschrift des ersten Synagogenbaus in Worms von 1034; © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
  • Zugangshof mit Tahara-Haus auf dem Alten jüdischen Friedhof Worms, © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
  • Mittelalterliche Grabsteine auf dem Alten jüdischen Friedhof Worms, © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
  • Grabsteine von Meʾir ben Baruch von Rothenburg und Alexander ben Salomo Wimpfen auf dem Alten jüdischen Friedhof Worms, © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
  • Mittelalterliche Grabsteine auf dem Denkmalfriedhof des Alten jüdischen Friedhofs Mainz, © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
  • Grabsteine auf dem „Neuen Friedhofsteil“ des Alten jüdischen Friedhofs Mainz, © GDKE, Foto: Jürgen Ernst
Insgesamt 11 Bilder
Grafische Darstellung des außergewöhnlichen universellen Werts © GDKE

Grafische Darstellung des außergewöhnlichen universellen Werts © GDKE

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