Personalrat
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz bekennt sich ausdrücklich zu den Rechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Bildung einer Personalvertretung oder mehrerer Personalvertretungen. Die Dienststellenleitung sucht dabei einen offenen und vertrauensvollen Dialog, der sich an dem Partnerschaftsprinzip des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG), den Bedürfnissen der Dienststelle und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen orientiert.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz sieht sich in der Verpflichtung, junge Menschen auszubilden. Sie unterstützt die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu bilden, um ihre Belange nach Maßgabe des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) wahrzunehmen.
Schwerbehindertenvertretung
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Rechte der schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre besonderen Belange durch eine gewählte Behindertenvertretung wahrzunehmen.
(Quelle: Geschäftsordnung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz)